Ein breites Spektrum
Die BWKG unterstützt ihre Mitglieder mit einer ganzen Reihe von Serviceleistungen. In Gremien und Ausschüssen vertritt sie die Belange ihrer Mitglieder. So ist die BWKG im Landeskrankenhausausschuss und im Landespflegeausschuss vertreten. Die BWKG verhandelt beispielsweise den landesweiten Basisfallwert, den Ausbildungsfonds für die nichtärztlichen medizinischen Ausbildungsberufe im Krankenhaus und verschiedene Rahmenverträge mit den Kostenträgern, denen die Mitglieder der BWKG beitreten können.
Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen und in anderen Angelegenheiten sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreter. Dazu gehören die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG und 114 SGB V sowie der Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG für Konfliktlösungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die Schiedsstelle für die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nach § 111b SGB V sowie die Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI und 80 SGB XII, die für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig sind.
Die BWKG führt Betriebsvergleiche (Benchmarks) durch. Dieses Zahlenmaterial, das die aktuelle Situation der Mitglieder widerspiegelt, steht beispielsweise für Verhandlungen zur Verfügung. Den Einrichtungen ermöglichen die Benchmarks Vergleiche mit den andern Teilnehmern.
Reha-Einrichtungen stellt die BWKG zudem mit dem Präventionsführer eine Plattform zur Verfügung, auf der sie Programme zur Gesundheitsförderungen für Privatpersonen oder Unternehmen anbieten können.