Für den Anschluss an die TI benötigt jede Reha-Klinik verschiedene Komponenten. Für tiefergehende Informationen eignet sich das Fachportal der gematik: https://fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/komponenten-dienste
Der Konnektor verbindet die Reha-Klinik mit dem digitalen Netz der TI. Als Hardwarekomponente ähnelt er einem „Router“ oder einer „Fritzbox“, hat aber ein deutlich höheres Sicherheitsniveau, weshalb er von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein muss. Der Konnektor stellt ein VPN (virtuelles privates Netzwerk) her, sodass unter dem Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien TI-Anwendungen abgeschirmt vom Internet genutzt werden können. Es bestehen verschiedene Konnektorarten. Welcher Konnektor am sinnvollsten eingesetzt wird, ist u. a. von der Größe und Struktur der Reha-Klinik abhängig.
Genauere Informationen zum Konnektor, zur Inbetriebnahme und eine Liste der aktuell zugelassenen Konnektoren finden sich im Fachportal der gematik: https://fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/komponenten-dienste/konnektor
Was ist "TI as a service"?
Beim Ansatz „TI as a service” steht der Konnektor nicht physisch in der Klinik vor Ort, sondern wird in einem Rechenzentrum eines Anbieters betrieben. Über VPN werden die Klinik-Software und alle Kartenterminals mit dem Konnektor verbunden. In der Regel fallen monatliche Kosten für die Dienstleistung des Betriebs an. Dafür entfallen in der Regel die Beschaffungskosten für den Konnektor. Der Aufwand für Betrieb, Wartung, Updates, Ausfall, Fehlerbehebung etc. wird an den spezialisierten „TI as a service“-Anbieter ausgelagert. Eine schlechte Internetverbindung und/oder hohe Last kann den „TI as a service“-Ansatz an Grenzen bringen. Etwaige betriebswirtschaftliche und betriebliche Vorteile sowie die vorherige Testung mit dem Anbieter sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Als Kartenlesegerät liest das eHealth-Kartenterminal die in der TI eingesetzten Smartcards (eGK, eHBA, SMC-B Reha) ein. Es dient der Identifikation von Versicherten und Leistungserbringern. Die Anzahl der benötigten Kartenterminals ist abhängig von der Größe und Struktur der Reha-Klinik.
Der eHBA weist Angehörige der Heilberufe wie z. B. Ärzte aus. Die Chipkarte ermöglicht eine Authentifikation und Signatur in der TI, mit der z. B. im Entlassmanagement Dokumente rechtssicher digital unterschrieben werden. Der eHBA muss personenbezogen beantragt werden. Für die Herausgabe ist die jeweilige Berufskammer zuständig.
Die SMC-B Reha (Security Module Card – Type B) ist der Institutionsausweis in der TI. Mit dieser weist sich die Reha-Klinik gegenüber der TI aus, so dass eine Verbindung zur TI hergestellt werden kann. Zudem erfüllt die SMC-B Reha Sicherheitsfunktionen. Mit der Herausgabe der SMC-B Reha ist die DKTIG beauftragt. Die Personalisierung, Produktion und der Versand der SMC-B Karte erfolgt durch von der DKTIG beauftragte und der gematik zugelassene Trusted Service Provider (TSP).
Hinweise zum Ablauf der Beantragung stellt die DKTIG zur Verfügung: https://dktig.de/beantragungsablauf/
Der VPN-Zugangsdienst wird für den Zugang zur TI benötigt. Dieser baut einen Virtual-Privat-Network(VPN)-Kanal – einen verschlüsselten Tunnel – in die TI auf. Anbieter eines VPN-Zugangsdienstes müssen von der gematik zugelassen sein.
Genauere Informationen zum VPN-Zugangsdienst und eine Liste der aktuell zugelassenen Anbieter finden sich im Fachportal der gematik: https://fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/komponenten-dienste/vpn-zugangsdienst
Die TI ermöglicht viele, auch medizinische Anwendungen. Durch die Anbindung an die TI, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen folgende Dienste nutzen können:
Mithilfe der QES lassen sich medizinische Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Die Signatur kann von Inhabern eines eHBA durch die Eingabe einer PIN ausgelöst werden. Die Komfortsignatur ermöglicht das Auslösen gleich mehrerer Signaturen.
Mithilfe des NFDM können notfallrelevante medizinische Informationen von Versicherten auf deren Gesundheitskarte gespeichert werden. Es handelt sich um eine freiwillige Anwendung – auf Wunsch des Versicherten wird ein Notfalldatensatz angelegt. Im Notfalldatensatz können z. B. Vorerkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien, Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Angehörigen und Informationen über einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gespeichert werden. In Notfallsituationen können nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe, darunter Notfallsanitäter diese Informationen einsehen.
Der eMP bietet eine Übersicht, welche Medikamente ein Patient einnimmt und wird auf Wunsch des Patienten erstellt. Zusätzliche medikationsrelevante Informationen können dazu beitragen unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. Der eMP bildet die Vorgaben zum bundeseinheitlichen Medikationsplan digital ab. Die im eMP hinterlegten Daten können auch für eine elektronische Prüfung im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verwendet werden.
KIM ermöglicht den schnellen, zuverlässigen und sicheren Austausch von Nachrichten und Dokumenten per E-Mail über die TI. So können registrierte, authentifizierte TI-Nutzer (z. B. Reha-Kliniken, Krankenhäuser, Kostenträger, Apotheken, Praxen) miteinander kommunizieren und Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Kostenzusagen oder AU-Bescheinigungen austauschen.
In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen der Versicherten gespeichert und allen an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der ePA ist für die Versicherten freiwillig.
Beim Verfahren der eAU übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst die Zuleitung an die Krankenkasse, sondern die Übermittlung erfolgt über die TI durch den ausstellenden Arzt. Der Versicherte informiert seinen Arbeitgeber über die Krankschreibung, woraufhin der Arbeitgeber die Datensätze der eAU bei der Krankenkasse abruft.
Über das eRezept können Ärzte Rezepte digital ausstellen und als strukturierten weiterverarbeitbaren Datensatz über die TI bereitstellen. Das E-Rezept soll das Muster-16-Rezept ablösen und zunächst für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel gelten. Es ist geplant, auch weitere Verordnungen zu digitalisieren.
Die gematik gibt unter folgendem Link einen Überblick über die Anwendungen der TI und gibt Implementierungsleitfäden für die Anwendungen heraus: https://fachportal.gematik.de/anwendungen