Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bildet die rechtliche Basis für die Anbindung von Reha-Kliniken an die TI. Durch das im Oktober 2020 in Kraft getretene PDSG können sich ambulante und stationäre Reha-Kliniken seit 01.01.2021 an die TI anschließen. Aktuell ist die Anbindung – anders als bei den Krankenhäusern – freiwillig. Es besteht (noch) keine gesetzliche Verpflichtung zum TI-Rollout in der Rehabilitationseinrichtung. Künftig soll der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen aber primär digital über die Nutzung der TI erfolgen.
Aus dem Forschungsprojekt „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ ist der „Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Einrichtung an die Telematikinfrastruktur“ entstanden. Im Rahmen des vom Freistaat Bayern geförderten und von der OTH-Regensburg zusammen mit Monks – Ärzte im Netz GmbH durchgeführten Forschungsprojekts wurden fünf Reha-Kliniken an TI angeschlossen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen und Best Practice-Lösungen sind im Leitfaden festgehalten und sollen anderen Reha-Kliniken den Anschluss an die TI erleichtern. Der Leitfaden kann unter diesem Link abgerufen werden:
Leitfaden zur Anbindung einer Reha-Einrichtung an die Telematikinfrastruktur
Forschungsprojekt „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur“