Die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf eine elektronische Dokumentenvorlage nach § 4 der AEB-Psych-Vereinbarung 2020 verständigt. Die Datenübertragung hat beginnend mit dem Jahr 2021 mit dieser Vorlage zu erfolgen. Das betrifft auch die noch ausstehenden Budgetverhandlungen des Jahres 2020.