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Datenübermittlung

11.04.2014

Datenübermittlung nach § 301 SGB V - 12. Fortschreibung vom 20.03.2014 mit Wirkung zum 01.01.2015

Die DKG und der GKV-Spitzenverband haben die 12. Fortschreibung zur Vereinbarung der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2015 abgestimmt. Die enthaltenen Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen an die neue Datenstruktur der Krankenversichertenkarte (eGK) und die Abrechnungsvereinbarung zur ambulanten spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Vor dem 01.01.2015 stattfindende ASV-Behandlungen können in Version 11 der Nachricht AMBO ab dem 01.10.2014 übermittelt werden.