Die am 09.12.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 abgestimmte Schlüsselfortschreibung zur Vereinbarung der Datenübermittlung nach § 301 SGB V enthält Entgeltschlüssel auf Basis der PEPPV 2014 so-wie Hinweise zur Weitergeltung von Zusatzentgelten nach PEPPV 2014. Des Weiteren sind neue Entgeltschlüssel für Modellvorhaben nach § 64b SGB V enthalten, für die abweichend eine rückwirkende Wirksamkeit ab dem 01.01.2013 festgelegt wurde.