Die am 28.02.2014 mit Rückwirkung zum 01.01.2014 und 01.01.2013 abgestimmte Schlüsselfort-schreibung zur Vereinbarung der Datenübermittlung nach § 301 SGB V beinhaltet Entgeltschlüssel sowie Korrekturen für stationäre und ambulante Entgeltarten, EBM-Ziffern sowie Korrekturen für Entgeltarten nach PEPPV 2014.