Die DKG und der PKV-Verband haben die 2. Fortschreibung zur Datenübermittlung von Ab-rechnungsdaten abgestimmt. Die enthaltenen Änderungen betreffen unter anderem die Übermitt-lung der Register-Nummer (Vertragskennzeichen Wahlleistung Unterkunft), der Bankverbindung des Krankenhauses sowie des Vertragskennzeichens bei Modellvorhaben. Die Änderungen werden mit Inkrafttreten der Version 12 der Datenübermittlungs-Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V (geplant zum 01.07.2014) wirksam.