Die Rahmenvereinbarungen zwischen der BWKG und der AOK Baden-Württemberg einerseits sowie dem Verband der Ersatzkassen, dem BKK Landesverband, der IKK classic und der Knappschaft andererseits zur Einbeziehung der stationären Krankenhausbehandlung in die DMP-Programme Asthma bronchiale und COPD nach § 137f SGB V in Verbindung mit § 137g SGB V zwischen der BWKG und den Krankenkassen in Baden-Württemberg wurden angepasst. Die Vereinbarungen traten zum 01.04.2024 in Kraft und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die Vereinbarungen vom 01.04.2019. Erneute Teilnahmeerklärungen der bereits teilnehmenden Krankenhäuser sind nicht notwendig.