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DMP

03.04.2018

DMP KHK (Koronare Herzkrankheiten) für Rehabilitationskliniken

Die Verträge zum DMP KHK wurden zum 01.04.2021 angepasst. Aufgrund der Anpassung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) im Jahre 2020, war auch eine Aktualisierung der Rahmenverträge notwendig geworden. Inhaltlich sind die Verträge zum DMP KHK mit der AOK Baden-Württemberg und den Verbänden (vdeK, BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft) nach wie vor inhaltlich gleichlautend. Die Änderungen waren bis zum 01.04.2021 vertraglich umzusetzen. Bei den Änderungen handelt es sich insbesondere um redaktionelle Anpassungen.

Für alle bisher bereits teilnehmenden Rehabilitationseinrichtungen ist eine erneute Teilnahmeerklärung nicht notwendig.

Für Rehabilitationseinrichtungen, die neu an den Rahmenverträgen teilnehmen möchten, ist das Ausfüllen von je einer Teilnahmeerklärung notwendig, um mit allen Kassenverbänden am DMP KHK teilzunehmen.