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Gesetze / Verträge / Verordnungen

20.05.2009

Empfehlungsvereinbarung über die Umsetzung von § 116 b SGB V in Baden-Württemberg

Die Empfehlungsvereinbarung über die Umsetzung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V tritt zum 1. Juni 2009 in Kraft. Das Unterschriftenverfahren ist abgeschlossen.