Empfehlungsvereinbarung über die Umsetzung von § 116 b SGB V in Baden-Württemberg
Die Empfehlungsvereinbarung über die Umsetzung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V tritt zum 1. Juni 2009 in Kraft. Das Unterschriftenverfahren ist abgeschlossen.