Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschlossen. Der Entwurf wurde vom Bundesrat gebilligt, so dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Kern des neuen Gesetzes ist ein individueller Auskunftsanspruch, der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen gibt.
BWKG-Mitteilung 183/2017 vom 23.05.2017 sowie BWKG-Mitteilung für Pflegeeinrichtungen 81/2017 vom 23.05.2017