Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Dieser befasst sich mit der Schaffung eines neuen spezifischen Korruptionstatbestandes für das Gesundheitswesen und verfolgt das Ziel, derzeit bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen.