Zugelassene Krankenhäuser für ambulante Behandlungen nach § 116 b SGB V (alte Fassung)
Die Veröffentlichung der Bestimmungen für Krankenhäuser gemäß § 116 b SGB V in Baden-Württemberg wurde in der Sitzung des Landeskrankenhausausschusses am 18. November 2009 einvernehmlich abgestimmt. Stand der Liste: 16.12.2011.