Downloads

Datenübermittlung mit dem MD mittels Leistungserbringer-Portal (LE-Portal)

Seit dem 01.07.2022 ist der elektronische Unterlagenversand zwischen den Krankenhäusern und dem MD im Rahmen der MD-Einzelfallprüfung nach § 275c SGB V mittels Leistungserbringerportal (LE-Portal) bundesweit verpflichtend. Die Seite des LE-Portals finden Sie hier (link zu www.mdkportal.de). Rechtsgrundlage für die elektronische Übermittlung ist die Elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) nebst Anlage und Anhang.

Nach den Regelungen der eVV schließt jedes Krankenhaus mit dem zuständigen MD des Bundeslandes einen Vertrag über die Nutzungsbedingungen des Leistungserbringerportals. Dieser für Baden-Württemberg gültige Vertrag nebst Anlagen steht nachfolgend für Sie zum Download bereit und auch auf der Seite des LE-Portals unter der Rubrik Registrierungsdokumente (link hinterlegen: https://www.mdkportal.de/document/Vertrag_Nutzungsbedingungen_LE-Portal_MD_BW.pdf).

Zahlreiche weitere allgemeine Informationen rund um das LE-Portal sowie Videoanleitungen zur Unterstützung bei der Bedienung des LE-Portals finden Sie hier.