Zugelassene Kartenterminals Basis-Rollout (Stand 22.07.2011)
Kostenerstattung für Kartenterminals für pers. ermächtigte Ärzte und sonstige Institutsambulanzen
Alle Förderansprüche müssen von Ärzten/Zahnärzten spätestens bis zum 30.09.2011 bei der zuständigen KV/KZV geltend gemacht werden.
Für weitere Informationen: Informationen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Baden-Württemberg (Basis-Rollout) der KV Baden-Württemberg (im Downloadbereich der BWKG - Downloads/eGK)
Kostenerstattung Krankenhaus
Im Krankenhausbereich wird der Telematikzuschlag als fallbezogender Zuschlag abgerechnet. Hier sind keine Förderansprüche geltend zu machen. Es besteht auch keine Nachweispflicht zu angeschafften Geräten im Krankenhaus. (siehe Aktuelle Informationen der DKG zur elektronischen Gesundheitskarte - Downloads/eGK auf bwkg.de)