Übersicht der MKT+ und mobilen Katenterminals - nicht migrationsfähig
Leistungserbringer, die mit einem durch die gematik zugelassenen MKT+ bzw. einem mobilen Kartenterminal, Ausbaustufe 1 - nicht migrationsfähig - ausgestattet sind, können die installierten Geräte für den Basis-Rollout weiterverwenden.
Ein Austausch dieser Geräte ist beim Übergang auf volle Funktionalität gemäß § 291a SGB V (Online-Funktionalität) notwendig, da diese Geräte nicht migrationsfähig sind und somit eine Neuanschaffung auch nicht erstattungsfähig ist.