Das Unterschriftenverfahren zur Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung nach § 291a Abs. 7a SGB V (Telematikzuschlag) ist abgeschlossen. Die aktualisierte Anlage mit dem Berechnungsschema für die Ermittlung des Finanzierungsvolumens sowie eine auf Bundesebene abgestimmte Rechenhilfe auf Excel Basis liegt nun vor.