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Verschiedenes

21.12.2011

Beitritt der Betriebs- und Innungskrankenkassen zur Vereinbarung gemäß § 129a SGB V

Liste der BKK (Stand 07.09.2011) und IKK (Stand 21.12.2011), die den neuen § 129a SGB V-Vereinbarungen mit Wirkung ab 01.01.2011 beigetreten/nicht beigetreten sind.
Die BKK/IKK-Arbeitsgemeinschaft geht davon aus, dass alle nicht beigetretenen BKKs und IKKs keine Versicherten in Baden-Württemberg haben.