Liste der BKK (Stand 07.09.2011) und IKK (Stand 21.12.2011), die den neuen § 129a SGB V-Vereinbarungen mit Wirkung ab 01.01.2011 beigetreten/nicht beigetreten sind.
Die BKK/IKK-Arbeitsgemeinschaft geht davon aus, dass alle nicht beigetretenen BKKs und IKKs keine Versicherten in Baden-Württemberg haben.