Für das Jahr 2019 wurden die in der Broschüre „Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser“ enthaltenen Anlagen 1 und 2 zu den stationären Behandlungsverträgen (DRG-Entgelttarif und PEPP-Entgelttarif) aktualisiert.