Selbsterklärungsbogen anbei, Frist: 04.09.2015
Der Selbsterklärungsbogen kann elektronisch vorausgefüllt werden. Er ist bis zum 04.09.2015 mit Unterschrift der Geschäftsführung/Krankenhausleitung der BWKG-Geschäftsstelle zuzusenden (Birkenwaldstr. 151, 70191 Stuttgart).