Defizite aller Krankenhäuser in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2024

Defizituhr

Allein im Jahr 2024 erwarten die Krankenhäuser im Land ein Defizit von mindestens 900 Mio. Euro. Neben der Tatsache, dass die überdurchschnittlichen Personal- und Sachkosten der Krankenhäuser in Baden-Württemberg in der Vergütungssystematik der Krankenhäuser schon seit vielen Jahren unberücksichtigt bleiben, zeigen sich hier die Auswirkungen der massiven Kostensteigerungen der vergangenen Jahre.

Infolge des Ukraine-Kriegs sind die Kosten stark gestiegen und es gab auch überdurchschnittliche Tarifsteigerungen. Anders als die meisten Unternehmen können Krankenhäuser die Preise nicht einfach erhöhen und so an die Inflationsentwicklung anpassen. Die jährlichen Preisanpassungen für Krankenhausleistungen sind vielmehr gesetzlich eng vorgegeben. Diese Vorgaben haben dazu geführt, dass ein großer Teil der Kostensteigerungen gar nicht finanziert wurde. Ein anderer Teil wurde nur durch Einmalzahlungen finanziert. Diese fallen in 2024 weg, obwohl die höheren Kosten weiter bezahlt werden müssen.

Ein erheblicher Teil des Defizits wurde aber auch durch politische Eingriffe verursacht. So hat das Bundesgesundheitsministerium die Vergütung der Fallpauschalen zu Lasten der Krankenhäuser abgesenkt, ohne eine sachliche Grundlage hierfür zu haben. Dadurch wurden den Krankenhäusern im Land rund 45 Mio. Euro entzogen. Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium die Berechnungsformel für den Landesbasisfallwert – den Preis der Krankenhausleistungen – ungerechtfertigt verändert. Das kostet die Krankenhäuser in Baden-Württemberg im Jahr nochmals mindestens 65 Mio. Euro.

Unter dem Strich fehlen den Krankenhäusern im Land im Jahr 2024 mindestens 900 Mio. Euro. Die Defizituhr zeigt deutlich, dass politisches Handeln zur Unterstützung der Kliniken dringend notwendig ist. Andernfalls verlieren die Kliniken pro Tag 2,46 Mio. EUR. Das sind 102.459 EUR pro Stunde.

Aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im Land finden Sie in den BWKG-Pressemitteilungen www.bwkg.de/presse/.