Verträge: Die BWKG ist Vertragspartner für die Verträge nach §§ 112, 115 und 115a SGB V sowie nach § 17c KHG. Die Verträge werden zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, der BWKG und teilweise auch der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen. Die BWKG ist weiter Vertragspartner für Verträge nach § 75 SGB XI, die zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Kostenträger im Lande geschlossen werden. Darüber hinaus ist die BWKG Vertragspartner für Verträge nach § 79 SGB XII.
Landesweiter Basisfallwert: Die BWKG vereinbart mit den Landesverbänden der Krankenkassen gemäß § 10 KHEntgG den landesweit geltenden Basisfallwert.
Erweiterter Landesausschuss: Das Gremium ist für das Zulassungsverfahren im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b SGB V zuständig und mit je neun Vertretern der Krankenkassen, der Vertragsärztinnen und -ärzte und der Krankenhäuser besetzt.
Ausbildungsfinanzierung: Gemäß § 17a KHG vereinbart die BWKG mit den Landesverbänden der Krankenkassen das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ausbildungsplätze und die Ausbildungsvergütungen sowie die Höhe des von allen Krankenhäusern zu erhebenden Ausbildungszuschlags. Die BWKG verwaltet den Ausgleichsfonds zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen im Krankenhaus.
Landeskrankenhausausschuss: Die BWKG wirkt bei grundsätzlichen Fragen der Krankenhausplanung, bei der Aufstellung des Krankenhausplanes und damit bei der Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung mit.
Landespflegeausschuss: Zur Beratung in Fragen der pflegerischen Versorgung ist auf Landesebene beim Sozialministerium der Landespflegeausschuss gebildet. Die BWKG benennt hierzu Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeeinrichtungen, die vom Sozialministerium bestellt werden.
Sektorenübergreifender Landesbeirat: Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde ein neues Gremium etabliert, in dem sektorenübergreifende Versorgungsprobleme identifiziert und Empfehlungen zu deren Lösung erarbeitet werden sollen. Dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V gehören neben der BWKG, Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen an.
Schiedsstellen: Zur Konfliktlösung bei Pflegesatzverhandlungen und in anderen Angelegenheiten sind Schiedsstellen vorgesehen. Die BWKG übernimmt turnusmäßig die Geschäftsführung von Schiedsstellen und bestellt Vertreter. Dazu gehören die Schiedsstellen nach §§ 18a KHG und 114 SGB V sowie der Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG für Konfliktlösungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die Schiedsstelle für die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen nach § 111b SGB V sowie die Schiedsstellen nach §§ 76 SGB XI und 80 SGB XII, die für die Konfliktlösung im Bereich der Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig sind.
Vertretung der Einrichtungsinteressen gegenüber dem Staat und anderen Institutionen
Die BWKG erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und ergreift Initiativen für Gesetzgebungsverfahren.
Sie fördert den Gedankenaustausch mit Politikerinnen und Politikern sowie öffentlichen Stellen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen und wirkt in Gremien anderer Verbände und Institutionen mit.
Informationen, Dokumentation und Unterstützung
Die BWKG unterrichtet ihre Mitglieder aktuell und umfassend auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens durch Mitteilungen, Rundschreiben, Infobriefe und Dokumentationen.
Die BWKG-Mitglieder werden mit Informationen zur Betriebsführung (beispielsweise: Dienst- und Arbeitsrecht, Pflegesatzrecht und Gebührenwesen, Bedarfsplanung, Investitionsfinanzierung), Kosten- und Leistungsrechnung, EDV, Organisation, Datenschutz u.a. unterstützt.
Auf Wunsch nimmt die BWKG an Pflegesatzverhandlungen teil und begleitet Anhörungsverfahren der Pflegekassen nach MDK-Prüfungen im Pflegeheimbereich.
Gestaltung vertragsrechtlicher Rahmenbedingungen
Die BWKG stellt Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarzt-, Belegarzt- und Konsiliararztverträge sowie für Allgemeine Vertragsbedingungen zur Verfügung.
Die BWKG erarbeitet Musterheimverträge für Pflegeeinrichtungen und schließt Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie Landesverträge mit den Kostenträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Zentrale betriebswirtschaftliche Dienste und Empfehlungen
Die BWKG führt Betriebsvergleiche (Benchmarking) für die Mitgliedseinrichtungen durch und stellt den Teilnehmenden die Auswertungen zur Verfügung.
Die BWKG-Mitgliedseinrichtungen werden bei der Kalkulation von Pflegesätzen unterstützt.
Öffentlichkeitsarbeit
Die BWKG bringt die Themen ihrer Mitglieder mit Pressekonferenzen, Veranstaltungen sowie Mitteilungen an Presse, Rundfunk und Fernsehen an die Öffentlichkeit.
Die BWKG beantwortet Presseanfragen und pflegt die Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Universitäten, Fachhochschulen und Institute.
Schulung, Fort- und Weiterbildung
Die BWKG führt Schulungen zu ausgewählten Fragestellungen der Mitglieder durch und veranstaltet Fachtage für Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Außerdem wird der Erfahrungsaustausch für ambulante Pflegedienste und Rehabilitationseinrichtungen begleitet.
Die BWKG veranstaltet Seminare in Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Baden-Württemberg und wirkt bei den Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands sowie der Führungsakademie Baden-Württemberg mit.
Qualitätssicherung
Die BWKG ist Mitgesellschafter der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (QiG BW GmbH).
Die BWKG ist Kooperationspartner für das Qualitätssiegel für Pflegeheime (IQD).
Krebsregistrierung
Die BWKG ist Gesellschafterin der Klinischen Landesregisterstelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg. Hier werden die klinischen Daten verarbeitet und der onkologischen Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt. Diese wird durch die bei der KLR angegliederte Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen (QualiKo) organisiert und begleitet.