30.09.2004

Arzt im Praktikum wird zum 1. Oktober 2004 abgeschafft

BWKG: Abschaffung steigert Attraktivität des Arztberufs im Krankenhaus

(Stuttgart, 30.09.2004) Durch die Abschaffung des Arztes im Praktikum (AiP) zum 1. Oktober 2004 verkürzt sich die Ausbildung der jungen Ärzte um 18 Monate und die Ärzte, die sich derzeit im Praktikum befinden, sowie die neuen Studienabsolventen können sofort als Assistenzärzte in den Beruf einsteigen und werden auch so bezahlt.

„Durch die Abschaffung des AiP werden mehr junge Ärzte in den deutschen Krankenhäusern bleiben und nicht nach einer besseren beruflichen Zukunft im Ausland oder einer anderen Branche suchen“, bemerkte Josef Siebig, der Verbandsdirektor der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft. Dies sei auch dringend notwendig, denn auch wenn im Südwesten noch kein Ärztemangel herrsche, steige die Nachfrage nach Ärzten spürbar und die Besetzung offener Stellen sei langwieriger als in der Vergangenheit und in einzelnen Regionen durchaus schwierig.

Die Umwandlung der AiP-Stellen in Assistenzarztstellen bedeute für die Krankenhäuser natürlich höhere Aufwendungen. Diese würden aber durch gesetzlich vorgesehene Zuschläge der Krankenkassen ausgeglichen und müssten im Budget für 2005 noch vereinbart werden.

„Ich gehe davon aus, dass die Umwandlung der rund 2.000 Stellen und auch die anstehenden örtlichen Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Vergütung der jungen Ärzte unkompliziert über die Bühne gehen werden,“ so Siebig.