12.01.2024

Aussagen des Bundesgesundheitsministers zum Krankenhaustransparenzgesetz aus Sicht der BWKG nicht haltbar

Scheffold: Krankenhäuser brauchen schnell eine ausreichende finanzielle Basis und kein politisches Schwarze Peter Spiel

(Stuttgart, 12.01.2024) - „Vier von fünf Krankenhäusern in Baden-Württemberg erwarten 2024 rote Zahlen. Sie brauchen schnell Hilfe und empfinden ein politisches Schwarze Peter Spiel als Zumutung“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold. Dies hätten die Ergebnisse des jüngsten BWKG-Indikators aus dem November 2023 gezeigt. Danach erwarten 79,2 % der baden-württembergischen Krankenhäuser für 2024 Defizite. Bereits in den vergangenen Jahren schrieb die überwiegende Zahl der Kliniken rote Zahlen.

„Aktuell weist der Bundesgesundheitsminister den Ländern die Schuld an der finanziellen Situation der Krankenhäuser zu, da diese zum Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen haben“, so Scheffold weiter. Hintergrund für die Ablehnung sei aber, dass das Gesetz massiv in die Rechte der Länder bei der Krankenhausplanung eingreifen und die zwischen Bund und Ländern im letzten Juli geeinten Eckpunkte zur Klinikreform aushebeln würde.

„Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers ist irreführend, da im Krankenhaustransparenzgesetz gar keine echten finanziellen Verbesserungen vorgesehen sind. Das Gesetz würde lediglich die Liquidität der Krankenhäuser verbessern. Geld, das ihnen sowieso zusteht, soll lediglich früher ausgezahlt werden. Wenn überhaupt, dann verschiebt dies Klinikinsolvenzen allenfalls um kurze Zeit. Außerdem können wir die von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums hierzu genannten Zahlen in keiner Weise nachvollziehen, sie sind viel zu hoch geschätzt“, so Scheffold weiter. Das Krankenhaustransparenzgesetz würde die grundlegenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser nicht lösen und Klinikinsolvenzen nicht wirkungsvoll vermeiden. Hierfür müssten vielmehr die Landesbasisfallwerte schnell und pauschal um mindestens vier Prozent erhöht werden. Dies sei gerechtfertigt, da die hohen Inflationskosten der vergangenen Jahre nicht voll finanziert wurden. Dafür brauche der Bundesgesetzgeber das Krankenhaustransparenzgesetz nicht.

„Eine Protokollerklärung der Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz, die in den Beratungen des Gesetzes im Bundesrat angekündigt wurde, reicht hierzu nicht aus“, macht Scheffold deutlich, denn sie enthalte nur vage Ankündigungen und keine konkreten und verbindlichen Verbesserungen. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht schnell handle, gehe die Insolvenzwelle weiter.

„Nach unserer Einschätzung haben die Länder den Vermittlungsausschuss zu Recht angerufen, da das Krankenhaustransparenzgesetz tief in die Krankenhausplanung der Länder eingreifen und die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Eckpunkte zur Krankenhausstrukturreform aushebeln würde“, betont der BWKG-Vorstandsvorsitzende. Auch gehe es den Ländern darum, ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben zu vermeiden und den Zeitpunkt der Leistungsgruppentransparenz mit den Krankenhausplanungsaktivitäten der Länder zu synchronisieren.