13.12.2023

BWKG-Indikator 2/2023 für Pflegeeinrichtungen - Deutlicher Personalmangel und Defizite

Scheffold: Pflegeplätze fehlen in der Versorgung

Stuttgart, 13.12.2023 - "Den Pflegeeinrichtungen fehlt Personal und Geld und als Folge fehlen fast sieben Pro-zent der Plätze für die Versorgung der Pflegebedürftigen. Es ist und bleibt also extrem schwierig, einen Pflegeplatz für einen Angehörigen zu finden“, so der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, zu den Ergebnissen des aktuellen BWKG-Indikators für die Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen des BWKG-Indikators werden die Geschäftsführenden der BWKG-Mitgliedseinrichtungen zweimal jährlich zu ihrer Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und zur Gewinnung von Fachkräften befragt.

Die Umfrage zum BWKG-Indikator hat ergeben, dass aktuell nur 93,2 % der Plätze in den Einrichtungen belegt sind. „Normal ist eine Auslastung von rund 100 Prozent. Die Hoffnung auf eine Normalisierung nach der Pandemie war damit leider vergebens. Hauptgründe sind die Unterfinanzierung und der Personalmangel, der mittlerweile alle Bereiche betrifft,“ so der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist.

Wie schwierig die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen ist, zeigen die Ergebnis-se des BWKG-Indikators deutlich: 93,6 % der Geschäftsführungen von Pflegeeinrichtungen geben an, dass es schwierig oder eher schwierig ist, offene Stellen für Pflege-fachkräfte zu besetzen. 71,2 % berichten von Schwierigkeiten bei der Suche nach Pflegehilfskräften und 74,6 % bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen in der Pflege. 58,5% haben Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen in Hauswirtschaft, Technik und Verwaltung. Alle diese Zahlen bewegen sich auch im langjährigen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau.

„Das erforderliche Personal ist auf dem Arbeitsmarkt kaum noch zu finden. Daher bleibt den Pflegeeinrichtungen häufig nichts anderes übrig, als ihr Angebot zu reduzieren“, macht Scheffold deutlich. Das sei in einer Situation, in der aufgrund des demografischen Wandels mehr Pflegeplätze benötigt würden, äußerst bedenklich.

Nach den Zahlen des BWKG-Indikators 2/2023 wird für 54,8 % der Pflegeeinrichtungen damit gerechnet, dass sie das Jahr 2023 mit roten Zahlen abschließen werden. Bei der Prognose für 2024 prognostizieren 44,3 % rote Zahlen. „Wenn so viele Pflegeeinrichtungen rote Zahlen schreiben, stimmt die Pflegeheimfinanzierung nicht“, so Scheffold. Die Einrichtungen müssten so finanziert werden, dass sie die notwendigen Kosten und Investitionen finanzieren können. Dazu müsse die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen ganz grundlegend überprüft und überarbeitet werden. Dabei sei darauf zu achten, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht überfordert werden.

„Neben einem verlässlichen und fairen finanziellen Rahmen für die Pflegeeinrichtungen muss alles dafür getan werden, dass es das dringend benötigte Personal auch tatsächlich gibt“, so Scheffold. Hierfür müssen nach seiner Einschätzung die folgenden fünf Punkte dringend umgesetzt werden:

1.   Der extrem gestiegene Bürokratie- und Dokumentationsaufwand belastet das Personal in den Pflegeeinrichtungen und zusätzliches Personal ist weder in den derzeitigen Personalschlüsseln vorgesehen noch auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Der längst überfällige Bürokratieabbau muss endlich angegangen werden.

2.   Für qualifizierte Hilfskräfte, die in der Altenpflege immer wichtiger werden, müssen neue Wege beschritten und die Ausbildung gestärkt werden. Dazu muss zügig geklärt werden, ob die Ausbildungshoheit für die einjährig qualifizierten Helferinnen und Helfer künftig beim Bund oder bei den Ländern liegt, und es bedarf der Einführung eines Umlageverfahrens zur Refinanzierung der Ausbildungskosten.

3.   Die Ausbildung von Pflegekräften wird durch einen Mangel an Lehrkräften behindert. Denn zu wenige potenzielle Lehrkräfte erfüllen die gestiegenen Anforderungen. Das Land hat hier schon einiges getan, es bedarf aber weiterer Anstrengungen in Form von Erleichterungen des Quereinstiegs, Ausnahmemöglichkeiten und einer weiteren Erhöhung der Zahl der Studienplätze.

4.  Die Gewinnung ausländischer Fachkräfte muss erleichtert werden. Die Anerkennungsverfahren müssen deutlich gestrafft, digitalisiert und automatisiert werden.

5.  Der Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Pflege muss stark eingeschränkt werden, insbesondere durch Beschränkungen bei der Entlohnung.
 

Die Ergebnisse des BWKG-Indikators (2/2023) für Pflegeeinrichtungen sind beigefügt (Aktualisierung am 14.12.2023 - neues Schaubild auf S. 3 / Stellenbesetzung Pflegehilfskräfte).

Ihre Ansprechpartnerin:

Annette Baumer
Referentin für Presse und Politik
Telefon 0711 25777-45
baumer@bwkg.de