10.06.2015

BWKG: Krankenhausreform nimmt den Krankenhäusern im Land 60 Millionen Euro

Einwag: Schlimmste Befürchtungen der Krankenhäuser drohen wahr zu werden

„Wenn die Krankenhausreform so umgesetzt wird, wie das Bundeskabinett das heute beschlossen hat, drohen die schlimmsten Befürchtungen der Krankenhäuser wahr zu werden“, so der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Matthias Einwag. Obwohl nach den Zahlen des jüngsten BWKG-Indikators im Jahr 2014 45,4 % der Krankenhäuser im Land rote Zahlen geschrieben haben, sehe der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Reformentwurf keine Verbesserungen der Finanzierung, sondern weitere Kürzungen vor.

„Ein bedarfsnotwendiges und wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus kann damit nach wie vor die Kostensteigerungen aufgrund von Lohnerhöhungen beim Pflegepersonal nicht über die Erlössteigerungen finanzieren“, macht Einwag deutlich. Die Befürchtungen der Krankenhäuser waren schon im BWKG-Indikator im April 2015 deutlich geworden. Fast 70 % der Krankenhausgeschäftsführer gingen damals davon aus, dass sich die wirtschaftliche Lage ihrer Häuser in den kommenden zwölf Monaten weiter verschlechtern wird. Dies sind mehr als je zuvor.

„Wir sind entsetzt darüber, was uns die Berliner Koalition als große Krankenhausreform verkaufen will“, so der Hauptgeschäftsführer. Absolut unverständlich sei, dass der Versorgungzuschlag ab 2017 einfach gestrichen werde. „Damit fehlen den Krankenhäusern im Südwesten auf einen Schlag 60 Millionen Euro. Das entspricht 1.078 Pflegestellen, die für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus dringend erforderlich sind“, so Einwag. Da helfe auch das Pflegestellen-Förderprogramm nicht weiter. „Wer die Finanzbasis der Kliniken schwächt, kann nicht erwarten, dass die Häuser die geforderte Eigenbeteiligung aufbringen können. Damit läuft das Pflegeförderprogramm ins Leere und das Gesetz wird zu einem Personalkürzungsgesetz“, so Einwag. Unter dem Strich werde es die von der Politik angestrebte Verbesserung bei der Personalausstattung so ganz sicher nicht geben.

„Unverständlich ist, dass dieser Reformentwurf, der auf Eckpunkte einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, keine verlässliche Finanzierung der Investitionskosten vorsieht“, betont Einwag. Zwar hätte die grün-rote Landesregierung die Investitionsmittel in den vergangenen Jahren deutlich aufgestockt. Dennoch gäbe es nach wie vor einen Investitionsstau, gerade auch bei der Pauschalförderung. Den Krankenhäusern fehlen daher Mittel für die Beschaffung und die Modernisierung der immer wichtiger werdenden IT-Infrastruktur und für medizinische Geräte, aber auch für die Sanierung von Patientenzimmern oder die Beschaffung von modernen Krankenhausbetten.

„Unerträglich ist außerdem, dass ausgerechnet der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Qualität der Krankenhäuser überprüfen soll“, macht der Hauptgeschäftsführer deutlich. Der MDK werde von den Krankenkassen finanziert und sei damit alles andere als unabhängig. „Offenbar wird überhaupt nicht anerkannt, was schon heute im Bereich der Qualitätssicherung von Krankenhäusern, Krankenkassen und Ärztekammern geleistet wird. Wenn hier Bedarf zu einer Ausweitung gesehen werde, solle das über unabhängige und bewährte Institutionen wie die Landesgeschäftsstellen für die Qualitätssicherung erfolgen“, so Einwag.