25.07.2007

BWKG-Pressemitteilung

Entwurf zum Landeskrankenhausgesetz ist Schritt in die richtige Richtung
BWKG: Krankenhäuser hätten sich noch mehr Deregulierung und unternehmerische Freiheit gewünscht

Aus Sicht der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) ist der heute im Landtag beratene Gesetzentwurf zum Landeskrankenhausgesetz ein Schritt in die richtige Richtung: Die Krankenhausplanung wird reduziert, straffer und aktueller. Viele Vorschläge der Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg“ werden im Entwurf umgesetzt. „Zu den Punkten Deregulierung und Stärkung der unternehmerischen Freiheit hätten wir uns aber noch mehr Mut gewünscht“, erklärte Franz Weber, der Vorstandsvorsitzende der BWKG.
Bedauerlich sei vor allem, dass nicht alle Vorschläge der Expertenkommission übernommen worden seien. Beispielhaft nannte er die Beibehaltung der Vorschriften zur Mitarbeiterbeteiligung (§§ 34-37a), die so genannte „Poolregelung“.

Hier wird festgelegt, wie der Chefarzt seine ärztlichen Mitarbeiter an seinen Einnahmen aus wahlärztlicher Tätigkeit beteiligen muss. Dabei wird das Geld in einen Pool gegeben und nach Abzug der Kosten für das Krankenhaus das Personal daraus bezahlt. „Die Vergütung der Mitarbeiter ist ureigenste Aufgabe des Arbeitgebers. Sie sollte ihm nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden,“ so Weber.

Auch sei die Anregung der Expertenkommission, ein Krankenhaus mit mehreren Betriebsstätten die Standorte der einzelnen Abteilungen selbst bestimmen zu lassen, nicht konsequent umgesetzt worden (§ 38). Die Krankenhäuser müssten weiterhin strenge Bedingungen erfüllen, unter denen die  Verlagerung einer Abteilung zulässig ist, und hätten eine Meldepflicht. Damit würde die Chance vertan, unternehmerische Entscheidungsspielräume zu erweitern und die Eigenverantwortung zu stärken, betonte der Vorstandsvorsitzende.