07.02.2008

BWKG-Pressemitteilung vom 07. Februar 2008

RWI und BDO prognostizieren für 2008 Milliardenloch bei den Krankenhäusern
BWKG: 50% der Krankenhäuser im Land schon jetzt in den roten Zahlen

(Stuttgart, 7. Februar 2008) – „Den Krankenhäusern steht schon seit Jahren das Wasser bis zum Hals, und jetzt soll es noch mal um 20 Zentimeter steigen.“ So kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergi­schen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Franz Weber, die heute von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellte Expertise von RWI und BDO zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser.

In Baden-Württemberg haben bereits 2006 50% der Krankenhäuser rote Zahlen geschrieben. Dies gehe aus einer Auswertung der BWKG hervor, in die 125 Bilanzen von baden-württembergischen Krankenhäusern eingegangen seien. Von diesen 125 Häusern hätten 63 einen Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Angesichts der Mehrwertsteuererhöhung, der Tarifabschlüsse für die Ärzte und des Sanierungsbeitrags habe sich die Situation 2007 weiter verschlechtert.

Für 2008 stehen massive Lohnerhöhungen und Sachkostensteigerungen an. In der Expertise von RWI und BDO wird das Finanzloch auf bis zu 2,2 Milliarden Euro bundesweit beziffert. Dabei sei die maximale Erhöhung der Krankenhausvergütung in Höhe von 0,64% bereits berücksichtigt. „Angesichts dieser Situation können die Krankenhäuser nicht einmal eine sehr moderate Lohnerhöhung bezahlen“, so Weber.

Die politische Korrektur bei der Krankenhausvergütung sei überfällig. Er fordert die Politik auf, den sogenannten Sanierungsbeitrag sofort zu streichen. Dieser wird den Kliniken seit 2007 in Höhe von 0,5 Prozent von jeder Rechnung abgezogen und soll der Konsolidierung der Finanzen der Krankenkassen dienen. Dies sei aufgrund der Überschüsse der Krankenkassen aber überflüssig. Nicht die Krankenkassen, sondern die Krankenhäuser müssten saniert werden.

Die Krankenhäuser müssten die Möglichkeit erhalten, die anstehenden Lohnsteigerungen zu refinanzieren. Deshalb sei – so Weber – ein Tarifzuschlag auf die Krankenhausvergütungen erforderlich.

Weitere Informationen zum Gutachten von RWI und BDO unter www.dkgev.de