Krankenhaushygieneverordnung muss Teil eines Gesamtkonzepts werden
BWKG begrüßt Initiative des Landes zur Finanzierung der Prävention
Qualitätssicherungsverfahren MRSA startet
(Stuttgart) – „Der Kampf gegen multiresistente Keime hat in unseren Krankenhäusern oberste Priorität“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann. Schon bisher seien qualifizierte Hygieneteams, Hygienekommissionen oder Hygienebeauftragte an den baden-württembergischen Krankenhäusern eingesetzt. Die Zahl der Infektionen mit antibiotikaresistenten Infektionserregern könne aber nur dann wirkungsvoll eingegrenzt werden, wenn die neue Krankenhaushygieneverordnung des Landes nicht auf den stationären Bereich beschränkt bleibe.
Reumann fordert daher ein „sektorübergreifendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung multiresistenter Keime“. Denn viele Patienten seien bereits vor der Aufnahme ins Krankenhaus unwissentlich Träger des gefährlichen Keims. Oft breche die Krankheit dann im Krankenhaus aus, weil der Patient geschwächt sei. Oder aber der Patient stecke andere geschwächte Personen im Krankenhaus an. Das Ziel muss deshalb sein, die Patienten schon vor oder bei der Aufnahme zu untersuchen und zu behandeln, wenn es notwendig ist. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass sich das Land bei der Bundesregierung für die Finanzierung dieser Vorsorgeuntersuchungen einsetzen will“, erklärt dazu der Vorstandsvorsitzende, der gleichzeitig Reutlinger Landrat ist.
Zufrieden zeigt sich Reumann darüber, dass nach monatelangen Vorbereitungen das Qualitätssicherungsverfahren „MRSA“ pünktlich zum 1. Januar 2011 starten kann. Das habe das Lenkungsgremium zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung Baden-Württemberg vor wenigen Tagen beschlossen. Im Rahmen dieses Qualitätssicherungsverfahrens müssen laut Reumann alle Krankenhäuser die Zahl der auf das multiresistente MRSA-Bakterium hin untersuchten Patienten und die Zahl der dokumentierten MRSA-Fälle melden. Eine Arbeitsgruppe aus Hygieneexperten werde dann diese Zahlen analysieren und bei Auffälligkeiten die Krankenhäuser individuell beraten.
Schwierigkeiten erwartet Reumann allerdings bei der Suche nach geeignetem Hygienepersonal, das aufgrund der neuen Krankenhaushygieneverordnung in absehbarer Zeit zusätzlich benötigt wird. „Hygienefachärzte und Hygienefachkräfte im pflegerischen Bereich sind auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden“, erklärt Reumann. Die Ausbildungskapazitäten in diesem Bereich müssten dringend aufgestockt werden. Außerdem müsse klar sein, dass die zusätzlichen Fachkräfte nicht „zum Nulltarif“ zu haben seien. „Die Kosten werden steigen. Und es kann nicht sein, dass die Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen am Ende allein für die Kosten aufkommen“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Dies zu finanzieren sei die Aufgabe der Krankenkassen.