Erhebliche Wanderbewegungen bei den Krankenhäusern - BWKG: Qualitätswettbewerb führte 2006 zu Umschichtungen von 125 Millionen Euro
(Stuttgart) „Der Wettbewerb muss bei den Krankenhäusern nicht erst eingeführt werden – er ist schon längst voll im Gange.“ Nach einer Erhebung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat es 2006 erhebliche Wanderbewegungen gegeben. 40% der Krankenhäuser haben dabei mehr als 5% ihrer Patienten verloren oder dazu gewonnen (siehe Schaubild). Dies führte 2006 zu finanziellen Umschichtungen von 125 Millionen Euro. Darauf hat bei der heutigen Veranstaltung der Techniker Krankenkasse zum Thema „Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Baden-Württemberg“ Josef Siebig, Verbandsdirektor der BWKG, hingewiesen.
Ausschlaggebend für die Wanderbewegungen sei die Qualität und der Ruf eines Krankenhauses. Siebig: „Die Patienten stimmen mit den Füßen ab“. Aufgrund der gesetzliche Rahmenbedingungen würden die finanziellen Folgen von Leistungszuwächsen oder –rückgängen im Lauf der Jahre zunehmen. 2006 erhielten die Krankenhäuser mit Leistungszuwächsen 50% dieser Leistungen vergütet. In 2007 werde sich dieser Prozentsatz auf 65% und in 2008 auf 80% erhöhen.
„Die Krankenhausgesellschaft befürwortet den Qualitätswettbewerb. Sie lehnt aber den Preiswettbewerb nach den Vorstellungen der Techniker Krankenkasse (TK) ab,“ so Siebig. Dass es beim Qualitätswettbewerb auch Verlierer gebe, belege die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in den vergangenen Jahren. Krankenhäuser würden schließen oder nicht mehr als eigenständige Betriebe weitergeführt. Außerdem sinke die Zahl der Krankenhausbetten Jahr für Jahr. Noch mehr Wettbewerb sei schädlich und würde das System der Krankenhausversorgung in seinen Grundfesten erschüttern.Bei dem von der TK vorgeschlagenen Preiswettbewerb hätten die Bürger nicht mehr den gleichen freien Zugang zu den hochwertigen Leistungen der Krankenhausversorgung wie bisher. Uneingeschränkt könnte der Patient nur unter den Krankenhäusern wählen, mit denen seine Krankenkasse einen Vertrag habe. Wolle der Patient ein anderes Krankenhaus wählen, wäre dies folgerichtig nur durch Zuzahlung möglich. Über die Wahlfreiheit des Patienten würde dann sein Geldbeutel bestimmen. Dies widerspräche dem gesellschaftlichen Grundkonsens, dass die Menschen in Deutschland ungeachtet ihres Einkommens den gleichen Zugang zum Gesundheitswesen haben sollen. „Eine Abschaffung der Wahlfreiheit ist mit uns nicht zu machen,“ betont der Verbandsdirektor.
Zusätzlich wäre der „Preiswettbewerb“ nach den Vorstellungen der Krankenkassen eine höchst einseitige Angelegenheit. Es sei kein Wettbewerb, wenn eine Seite mehr Marktmacht habe und die Bedingungen diktieren könne. Denn faktisch hätten die großen Krankenkassen eine marktbeherrschende Stellung. Auch sei es kein Wettbewerb, wenn Höchstpreise festgelegt seien und es in den Verhandlungen nur darum ginge, die Preise nach unten zu drücken. Von fairer Preisbildung könne keine Rede sein. Ein solcher Kostensenkungswettbewerb ginge zu Lasten der Qualität.