Ministerrat beschließt Rettungsdienstgesetz
BWKG: Notarztversorgung im ländlichen Raum weiterhin schwierig
(Stuttgart) – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bereichsausschüsse die Krankenhäuser zur Einstellung von Notärzten verpflichten können. Gleichzeitig sollen die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden. “Wir begrüßen die verbesserte Finanzierung der Notarztversorgung. Sie allein wird das Problem der fehlenden Notärzte aber nicht lösen“, ist sich der Verbandsdirektor der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag, sicher.
Qualifizierte Notärzte seien auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden. Gerade im ländlichen Raum bestünden hier besonders große Schwierigkeiten. Viele kleinen Krankenhäuser auf dem Land könnten keinen eigenen Notarztnachwuchs ausbilden, da sie die immer weiter steigenden Anforderungen an die Ausbildung von Notärzten nicht erfüllen könnten. Große Probleme bereiteten beispielsweise die sechsmonatige Weiterbildung in der Intensivmedizin und die 50 Rettungseinsätze in Begleitung eines ausgebildeten Notarztes.