Krankenhausfinanzierungsreformgesetz bringt enttäuschendes Ergebnis
Banken liegen der Politik näher als Krankenhäuser
(Stuttgart) – Nach monatelangen Auseinandersetzungen hat der Bundestag in der vergangenen Woche das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) verabschiedet. Der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Franz Weber, bewertet das Ergebnis als enttäuschend: „Das Gesetz bringt den Krankenhäusern neben einem unzureichenden finanziellen Hilfspaket vor allem falsche ordnungspolitische Weichenstellungen.“ So würden im Jahr 2009 ausgerechnet die leistungsfähigen Häuser bestraft, da bei Mengensteigerungen ein Preisabschlag vorgesehen sei.
Bei den Banken mache die Politik ohne Zögern hohe Milliardenbeträge locker, während die Krankenhäuser um jeden Cent feilschen müssten. Die zusätzliche finanzielle Hilfe durch das Gesetz decke nur einen Teil des Personalkostenanstiegs in den Krankenhäusern ab. Mit dem anderen Teil sowie mit dem Anstieg der Sachkosten würden die Krankenhäuser alleingelassen. „Ich habe den Eindruck, dass der Politik die Banken viel näher liegen als die Krankenhäuser“, so der Vorstandsvorsitzende. Durch die fortgesetzte Unterfinanzierung müsse es zwangsläufig zu einem weiteren Arbeitsplatzabbau kommen. Damit würde die gesundheitliche Versorgung der Patienten und die Gesundheit der Krankenhausmitarbeiter aufs Spiel gesetzt.
Problematisch sei auch, dass die zugesagten Hilfen erst spät im Jahr 2009 fließen werden, weil das Gesetz langwierige Verhandlungen mit den Kassen vorsieht. Ob die 3,5 Mrd. Euro, die den Krankenhäusern in 2009 als Erlöszuwachs zugesichert wurden, dann tatsächlich in den Kliniken ankommen werden, sei unsicher.
Mit Unverständnis nehmen die Krankenhäuser auch die Regelungen zur Förderung von Praxiskliniken auf. Hier wird ein neuer Sektor zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgebaut, statt Sektorengrenzen zu überwinden. „Neue Kapazitäten aufzubauen, während ansonsten Überkapazitäten beklagt werden, ist geradezu absurd“, so Weber.