Vergütung 2010 für die Krankenhäuser zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen geeint
BWKG: Finanzieller Rahmen bleibt knapp
(Stuttgart) – Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) und die Krankenkassenverbände haben den landesweiten Basisfallwert für 2010 vereinbart. Damit konnte die Grundlage für die Abrechnung der Behandlungen in den baden-württembergischen Kliniken mit einem Volumen von über sechs Milliarden Euro gelegt werden. Den Abrechnungen der Krankenhäuser liegt in 2010 ein Landesbasisfallwert von 2.962,81 € zugrunde.
„Die Vereinbarung schafft für die Krankenhäuser frühzeitig eine stabile Kalkulationsgrundlage“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Thomas Reumann. Die zusätzlichen Einnahmen seien dringend erforderlich, um die Patienten auch weiterhin gut versorgen zu können. Zum einen würden Kostensteigerungen durch zusätzliche Patienten erwartet, deren Zahl im Vergleich zu 2009 um voraussichtlich 15.000 steigen wird. Zum anderen hätte die Entwicklung der vergangen Jahre gezeigt, dass die Patienten im Krankenhaus einer immer aufwändigeren Behandlung bedürften, was wiederum die Kosten erhöhe.
Zudem seien die Krankenhäuser auf das zusätzliche Geld angewiesen, um die steigenden Löhne von Ärzten und Pflegekräften zu finanzieren. Die Krankenhäuser bräuchten gute und motivierte Mitarbeiter, die die Menschen im Krankenhaus versorgen. Die Motivation der Mitarbeiter muss aufrechterhalten werden, und dazu gehört neben einer sinnvollen und befriedigenden Aufgabe auch eine gute Bezahlung. „Unter dem Strich bleibt der finanzielle Rahmen für die Krankenhäuser auch weiterhin sehr knapp bemessen", so Reumann.
Der Basisfallwert drückt den „Preis“ einer Behandlung mit einem durchschnittlichen Aufwand mit dem Faktor 1,0 aus. Je nach Aufwand wird der Basisfallwert bei der Abrechnung mit einem höheren oder geringeren Faktor (Bewertungsrelation) multipliziert.
Beispiele:
| Bewertungsrelation | Preis (2.962,81 € x Bewertungsrelation) |
Geburt ohne Komplikationen | 0,511 | 1.513,99 € |
Kaiserschnittgeburt (O01H) | 0,803 | 2.379,14€ |
Wechsel eines Herzschrittmachers (F17B) | 0,988 | 2.927,26 € |
Transplantation von Niere und Bauchspeicheldrüse (A02Z) | 10,888 | 32.259,08 € |