Scheffold: Lauterbach diskreditiert die Arbeit der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Grund
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) kritisiert die neueste Stellungnahme der Regierungskommission für die Krankenhausreform und weist zentrale Behauptungen zurück.
„Auf der Basis von veralteten und nicht passgenauen Daten diskreditiert der Bundesgesundheitsminister die Arbeit der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Grund. Das ist unerträglich und schlicht unseriös“, macht der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Heiner Scheffold mit Blick auf die heute vorgestellte fünfte Stellungnahme der Regierungskommission deutlich. Statt veraltete Abrechnungsdaten von Krankenkassen aus dem Jahr 2017 zu verwenden, sollten lieber aktuelle Daten der Qualitätssicherung betrachtet werden. Zudem werde wieder die ganze Republik über einen Kamm geschoren und die konkrete Situation etwa in Baden-Württemberg ignoriert. Denn in Baden-Württemberg gebe es sowohl für die Schlaganfallversorgung als auch für die onkologische Versorgung besondere planerische Vorgaben des Landes, so dass das Land den Vorschlägen der Regierungskommission bereits einige Schritte voraus sei und das lasse sich auch nachweisen.
„In Baden-Württemberg gibt es ein Landes-Qualitätssicherungsverfahren zur Schlaganfallversorgung, dem sich die Krankenhäuser freiwillig angeschlossen haben und das nicht in allen Bundesländern existiert“, erläutert Scheffold. Als Qualitätsziel wurde dabei von den Experten aus dem Land – darunter Vertreter der Krankenhäuser, der Krankenkassen und des Sozialministeriums – vereinbart, dass mindestens 90 % der Schlaganfallpatienten in einer Schlaganfalleinheit nach dem Landeskonzept behandelt werden. Nach den Ergebnissen des Qualitätssicherungsverfahrens Schlaganfall der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg (QiG) wurden in 2021 95,33 % der Patientinnen und Patienten, die in Baden-Württemberg mit einem Schlaganfall in einer Klinik behandelt wurden, in einer Schlaganfalleinheit oder einer Intensivstation behandelt. 92,79 % der Patienten wurden in einer Schlaganfalleinheit behandelt. Das von den Experten vorgegebene Qualitätsziel wurde also deutlich übererfüllt. „Die Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg ist schon jetzt vorbildlich“, so Scheffold.
„Auch zur Krebsbehandlung in baden-württembergischen Krankenhäusern werden zahlreiche Qualitätsindikatoren erhoben und ausgewertet. Dabei wird beispielsweise die Einhaltung von Leitlinien überprüft. Alle Zielvorgaben zu Qualitätsindikatoren, die es beispielsweise bei der Behandlung von Brustkrebs gibt, werden in Baden-Württemberg eingehalten und verbessern sich im Zeitablauf“, so Scheffold. Beispielhaft weist er auf den Qualitätsindikator zu erforderlichen Nachoperationen bei Brustkrebs hin (Nachresektionsrate Mamma-Karzinom). Ziel ist es dabei, den Anteil der Nachoperationen gering zu halten. Die für Baden-Württemberg ausgewiesene Nachresektionsrate liegt mit 11,43 % (2022) deutlich unter dem von den Experten festgelegten Schwellenwert von 20,77 % und hat sich im Laufe der Jahre deutlich verbessert. Die Kritik an der Krebsbehandlung diskreditiere auch die hervorragende Arbeit des baden-württembergischen Krebsregisters, das auf Basis der Auswertung detaillierter Datenmeldungen jedes Jahr mit hunderten behandelnden Ärzten in regionalen Qualitätskonferenzen über ganz konkrete Möglichkeiten zur Qualitätserhöhung berate.
„Außerdem blendet die Stellungnahme ganz zentrale Bausteine der baden-württembergischen Versorgungsstrukturen aus, obwohl diese für die Patienten von besonderer Bedeutung sind“, so Scheffold. So gebe es ein Netz von Beratungsstellen, in denen die Patienten psychosozial unterstützt würden. Die Brückenpflege leiste wichtige Unterstützung bei der Bewältigung des Alltagslebens nach aufwändiger Therapie, auch für die Angehörigen. Und am Lebensende gebe es mit der ambulanten und stationären Palliativversorgung wichtige Versorgungseinrichtungen. „Zu einer seriösen Betrachtung der Patientenversorgung müssten auch diese Versorgungsstrukturen einbezogen werden. Das scheint aber politisch nicht gewollt zu sein“, schließt Scheffold.
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Baden-Württemberg GmbH (QiG) https://www.qigbw.de/)
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