Einwag: Corona-Krankenhausschutzschirme für die Jahre 2021 und 2022 weiter unzureichend – Bund und Land müssen handeln
- Zumeldung zur DKG-Pressemeldung zum DKI-Krankenhausbarometer: „Krankenhäuser finanziell und personell am Limit“ vom 27.12.2021
„Das heute auf Bundesebene veröffentlichte Krankenhausbarometer bestätigt die Zahlen des BWKG-Indikators nachdrücklich“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag, zur Veröffentlichung des Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Die Zahlen zeigten, dass die finanziellen Probleme der Krankenhäuser nicht auf Baden-Württemberg begrenzt seien.
„Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die Ausgleichzahlungen für Erlösausfälle bis in den März 2022 verlängert hat“, unterstreicht Einwag. Auch dass jetzt erstmals ein Krankenhaus-Schutzschirm auch für 2022 vorgesehen sei, sei grundsätzlich positiv. Negativ sei allerdings, dass die Konstruktionsfehler des Schutzschirms für 2021 auf das Jahr 2022 übertragen würden: „Wenn zwei Drittel der Krankenhäuser in Baden-Württemberg trotz Schutzschirm ein negatives Jahresergebnis für 2021 erwarten, gibt es erheblichen Korrekturbedarf“. Allein die Tatsache, dass der Schutzschirm für das Jahr 2021 nach wie vor auf nur 98 % des Erlösvolumens mit Krankenkassen aus dem Jahr 2019 begrenzt sei, entziehe den Kliniken im Land mitten in der Pandemie 140 Mio. Euro. Andere Erlöseinbußen blieben vollkommen unberücksichtigt. „Die Konstruktionsfehler des Krankenhaus-Schutzschirms für 2021 müssen dringend korrigiert werden,“ fordert Einwag. Hier müsse schnell nachgesteuert werden.
„Weiteren Veränderungsbedarf gibt es bei der Begrenzung der Ausgleichszahlungen auf die Kliniken, die COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandeln“, betont der BWKG-Hauptgeschäftsführer. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass beispielsweise psychiatrische Kliniken von den Ausgleichszahlungen ausgenommen seien. Psychiatrischen Kliniken seien etwa durch verkleinerte Therapiegruppen, zusätzliche Hygienemaßnahmen und aus Angst wegbleibende Patienten stark von der Pandemie betroffen, selbst wenn sie keine Corona-Patienten behandelten. Sie benötigten deshalb auch finanzielle Unterstützung.
„Auch beim Land besteht dringender Handlungsbedarf. Wir begrüßen es sehr, dass im Haushalt 2022 vorgesehen ist, 240 Millionen Euro für die Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Die Krankenhäuser brauchen jetzt schnell Klarheit, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe diese dringend benötigten Mittel tatsächlich fließen werden“, ergänzt Einwag.
Die Ergebnisse des BWKG-Indikators (2/2021) sind nochmals beigefügt. Sie wurden erstmals am 26.11.2021 veröffentlicht:
https://www.bwkg.de/presse/pressemitteilung/news/bwkg-indikator-22021-fast-zwei-drittel-der-krankenhaeuser-in-2021-mit-roten-zahlen/
Die Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)zum Krankenhaus-Barometer ist hier veröffentlicht:
https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/krankenhaeuser-finanziell-und-personell-am-limit/
Ihr Ansprechpartner:
Matthias Einwag
Hauptgeschäftsführer
Tel. 0711 25777-21
einwag@bwkg.de