15.03.2007

Fachtag für Pflegeeinrichtungen: Stationäre Pflege zwischen Gesundheits- und Pflegereform

BWKG: Bürokratische Mauern zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege einreißen

(Stuttgart, 15. März 2007) – Am heutigen Fachtag für Pflegeeinrichtungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) nahm auch die Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums, Marion Caspers-Merk, teil. Der BWKG-Vorstandsvorsitzende Franz Weber nahm dies zum Anlass zu begrüßen, dass den Pflegeeinrichtungen durch die Gesundheitsreform die Teilnahme an der Integrierten Versorgung ermöglich wird. Die Abschottung zwischen den Sektoren Krankenhaus, Vertragsarzt, Reha und Pflege solle so überwunden werden. „Nun ist es höchste Zeit, auch die bürokratischen Mauern zwischen der stationären Pflege, der teilstationären Pflege und der ambulanten Pflege einzureißen“, betonte der Vorstandsvorsitzende mit Blick auf die anstehende Reform der Pflegeversicherung.

Es könne nicht sein, dass zwischen den einzelnen Bereichen der Pflege ein Austausch von Personal nicht möglich sei, weil die Rahmenbedingungen dies verhindern. So müsse eine stationäre Pflegeeinrichtung, die gleichzeitig eine Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege betreibe, für jeden dieser Bereiche eine eigene Pflegedienstleitung haben. In Baden-Württemberg gebe es hier zumindest Ausnahmen für kleine Einrichtungen. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, der auf Bundesebene nicht nur übernommen, sondern möglichst noch übertroffen werden müsse. Nur so könnten die Pflegeinrichtungen in der Zukunft effiziente und sich ergänzende Strukturen aufbauen, so Weber. Er forderte die Staatssekretärin auf, dies bei der Pflegereform im Blick zu behalten.

Zur Bewertung der gerade beschlossenen Gesundheitsreform ergänzte Weber, dass sich die Pflegeeinrichtungen durchaus positive Effekte versprächen. So würden Verbesserungen bei der Berücksichtigung von krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen bei der Einstufung in eine Pflegestufe begrüßt. Positiv sind auch die Verbesserungen bei Heimbewohnern mit besonders hohem Pflegeaufwand, die Erweiterung des Haushaltsbegriffs und die Präzisierung des Hilfsmittelanspruchs.