Gemeinsame Initiative für mehr Patientenfürsprecher an Krankenhäusern – Land und Krankenhausgesellschaft unterzeichnen Vereinbarung
Staatssekretärin Bärbl Mielich: „Patientenfürsprecher spielen eine wichtige Rolle dabei, dass sich Patient und Klinikpersonal auf Augenhöhe begegnen“
Matthias Einwag: „Mit der Vereinbarung wollen wir klare Impulse für weitere Patientenfürsprecher geben“
Das Sozial- und Integrationsministerium und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) starten eine gemeinsame Initiative, die darauf abzielt, die Zahl von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern an den Krankenhäusern im Land deutlich zu erhöhen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Staatssekretärin im Sozial- und Integrationsministerium Bärbl Mielich und der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Matthias Einwag am Montag (18. Juli) in Stuttgart unterzeichnet. Patientenfürsprecher stehen den Patienten und deren Angehörigen im Krankenhaus als unabhängige Ansprechpartner für Fragen, Wünsche und Beschwerden zur Verfügung und übernehmen im Bedarfsfall eine Mittlerrolle zwischen Patient und Krankenhaus. Den Krankenhäusern können Patientenfürsprecher wichtige Hinweise etwa zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung von Organisationsabläufen geben. Bisher gibt es rund 40 Patientenfürsprecher in Baden-Württemberg.
Staatssekretärin Mielich: „Baden-Württemberg verfügt über eine hoch angesehene und leistungsfähige Krankenhausversorgung. Medizin und Behandlungsmöglichkeiten weisen jedoch ebenso wie der Krankenhausbetrieb ein hohes Maß an Komplexität auf. Um in diesem Umfeld den Anspruch des mündigen Patienten, der eigenverantwortlich und selbstbestimmt an der Behandlung mitwirkt, gerecht zu werden, brauchen wir deutlich mehr Patientenfürsprecher. Sie sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Patient und Krankenhaus, stärken auf Patientenseite das Vertrauen in die Klinik und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.“
„Mit der Vereinbarung wollen wir klare Impulse für weitere Patientenfürsprecher geben“, sagte Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Besonders wichtig für den Erfolg der Patientenfürsprecher sei, dass weiterhin kein Zwang bestehe sie zu berufen. „Ohne Freiwilligkeit funktioniert das nicht. Denn die Institution des Patientenfürsprechers muss im Krankenhaus akzeptiert sein, und wir müssen für die Position die jeweils passende Persönlichkeit finden“, so Einwag. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, arbeiteten die Patientenfürsprecher erfahrungsgemäß sehr erfolgreich und sehr engagiert. „Für dieses Engagement und das Herzblut, mit dem sie sich ehrenamtlich einsetzen, möchte ich mich ganz herzlich bedanken“, so Einwag.
Die Aufgaben von Patientenfürsprechern
Patientenfürsprecher sind unabhängig und arbeiten ehrenamtlich. Patienten und Angehörige können unkompliziert Kontakt mit ihnen aufnehmen, etwa über das Klinikpersonal, per E-Mail oder telefonisch. Patientenfürsprecher bieten in der Regel zu festen Zeiten Sprechstunden an, kommen auf Wunsch aber auch direkt an das Krankenbett. Sie hören zu, beantworten Fragen und geben Anregungen und Kritik weiter.
Wenn nötig, vermitteln Patientenfürsprecher zwischen Patient und Klinikpersonal und tragen dadurch zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei. Sie werden jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten oder Angehörigen tätig. Patientenfürsprecher sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen alle Sachverhalte, die ihnen bekannt werden, vertraulich behandeln. Medizinische und pflegerische Beratungen dürfen sie ebenso wenig anbieten wie konkrete Rechtsberatungen.
Gegenüber der Geschäftsführung bzw. Klinikleitung setzen sich Patientenfürsprecher dafür ein, dass eventuell notwendige Veränderungen veranlasst werden. Dadurch ergänzen sie bereits etablierte Strukturen im Bereich des Risiko- und Qualitätsmanagements und arbeiten mit diesen zusammen, besonders bei der Bearbeitung von Patientenbeschwerden.
Patientenfürsprecher an jedem Krankenhaus im Land
Um zu erreichen, dass an jedem Krankenhaus in Baden-Württemberg Patientenfürsprecher eingerichtet werden, haben das Sozial- und Integrationsministerium und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft folgende Schritte vereinbart:
Anhang: Leitfaden für Patientenfürsprecher