Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Einsatzes von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst abgeschlossen
Sicherung der Versorgung der Patienten im Notfall
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
AOK Baden-Württemberg
Verband der Ersatzkassen Baden-Württemberg (vdek)
BKK Landesverband Baden-Württemberg
IKK classic
Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg
Knappschaft
G E M E I N S A M E P R E S S E M I T T E I L U N G
Rahmenvereinbarung zur Finanzierung des Einsatzes von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst abgeschlossen
Sicherung der Versorgung der Patienten im Notfall
(Stuttgart, 13.10.2010) – Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG), die Krankenkassenverbände und die Unfallversicherung haben eine neue Rahmenvereinbarung für die Vergütung des Einsatzes und die Fort- und Weiterbildung von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst abgeschlossen. Dieser Vereinbarung können die Krankenhäuser im Land nun beitreten und seit dem 1. Oktober 2010 die neuen Preise mit den Krankenkassen abrechnen. Bisher sind bereits 80 % der Krankenhäuser der Vereinbarung beigetreten. Damit ist es gelungen, einen wesentlichen Punkt des novellierten Rettungsdienstgesetzes umzusetzen und so die Versorgung der Patienten im Notfall zu sichern.
„Der zentrale Punkt der Vereinbarung ist, dass die Vergütung für die Einsätze der Notärzte verbessert werden konnte“, macht der Vorstandsvorsitzende der BWKG, Thomas Reumann, deutlich. Im Ergebnis erhalte das Krankenhaus für eine 24-stündige Einsatzbereitschaft nun eine Vorhaltepauschale von 480 Euro. Ab dem zweiten Einsatz gebe es außerdem eine Pauschale von je 72,50 Euro. Diese verbesserte Finanzierung bedeute für die meisten Krankenhäuser eine spürbare Entlastung. Zusätzlich konnte laut Reumann erstmals die Finanzierung der Ausbildung der Notärzte geregelt werden. Bisher hätten die Krankenhäuser die Notärzte auf eigene Kosten ausbilden müssen. Mit der Rahmenvereinbarung werde nun eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass mehr Notärzte ausgebildet werden könnten. Es bleibe aber abzuwarten, ob damit der Engpass bei den Notärzten vor allem im ländlichen Raum nachhaltig behoben werden könne, erklärt der BWKG-Vorsitzende, der gleichzeitig Reutlinger Landrat ist.
Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, die mit 17 Millionen Euro knapp die Hälfte der Finanzierung aufbringt, stellt fest: „Die Krankenkassen stellen mit dieser Vereinbarung die finanziellen Mittel für die Erfüllung der Hilfsfrist für den Notarzt zur Verfügung. Insbesondere mit den zusätzlichen Investitionen in die Weiterbildung der Ärzte zu Notärzten packen wir das Problem bei der Wurzel.“
Für den Ersatzkassenverbandschef Walter Scheller muss eines klar sein: „Uns geht es um die gute und vor allem schnelle Versorgung der Menschen im Notfall. Die Verbände und ihre Krankenkassen haben deshalb mehrere zusätzliche Millionen Euro in die Vergütung der Notarzteinsätze investiert und verbinden damit die eindeutige Erwartungshaltung, dass somit im Land der Einsatz von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst sichergestellt ist.“
Ansprechpartner für die Presse:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
Annette Baumer, Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 0711 25777-45
AOK Baden-Württemberg
Kurt Wesselsky, Pressesprecher, Tel.: 0711 2593-231
Verband der Ersatzkassen (vdek) Baden-Württemberg,
Frank Winkler, Tel.: 0711 23954-19
BKK Landesverband Baden-Württemberg, Kornwestheim
Dagmar Benz, Tel.: 07154 1316-520
IKK classic, Ludwigsburg
Bettina Uhrmann, Tel.: 07141 9404-231
LKK Baden-Württemberg
Harald Riedel, Tel.: 0711 966-2271
Knappschaft, Regionaldirektion München
Herbert Meyer, Tel.: 089 38175-100