Piepenburg: Wunsch- und Wahlrecht der Patienten muss respektiert werden
„Die Reha-Kliniken im Land arbeiten auf einem hervorragenden medizinischen Niveau, was sie in vielfältigen Qualitätssicherungsverfahren immer wieder nachweisen“, macht der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, bei einer Veranstaltung der BWKG deutlich. Im Hospitalhof in Stuttgart diskutieren heute mehr als 100 Gäste das reha-politische Thema „Qualität und Belegungssteuerung“. Aus dem Landtag nehmen folgende Abgeordnete teil: Petra Krebs (Grüne), Stefan Teufel (CDU), Sabine Wölfle (SPD) und Jochen Haußmann (FDP).
„Die gute Qualität der Reha-Leistungen hat ihren Preis. Und wenn die Kostenträger immer höhere Qualitätsanforderungen stellen und aufwändige Nachweise hierfür verlangen, müssen sie das auch bezahlen“, erklärt der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat des Kreises Heilbronn ist, weiter. Generell fehle nach wie vor ein Rechtsanspruch auf eine angemessene Finanzierung der Reha-Leistungen.
„Angesichts der Tatsache, dass sich Reha rechnet, ist es absolut unverständlich, dass es so schwierig ist, eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen“, so Piepenburg weiter. Denn Renten- und Pflegeversicherung profitierten von den Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch geringere Ausgaben und höhere Beitragseinnahmen. Etwa durch die schnellere Rückkehr der Patienten in den Beruf sowie die Verhinderung oder zeitliche Verschiebung von Pflegebedürftigkeit. Daher dürfe es in Zukunft auch keine Reha-Steuerung nach Kassenlage mehr geben. Um das zu erreichen, müsse die weiterhin bestehende Budgetierung der Reha-Ausgaben der Rentenversicherung aufgehoben werden. Außerdem müsse es einen finanziellen Ausgleich zwischen der Pflege- und der Krankenversicherung geben. Denn aktuell ist es so, dass die Krankenversicherung eine Reha für ältere Menschen bezahlen muss, während vor allem die Pflegeversicherung davon profitiert.
„Zu häufig wird die Reha-Klinik für einen Patienten nach dem Preis und nicht nach der Qualität der Klinik ausgewählt“, betont Piepenburg. Im Fall der Anschlussrehabilitation erfolge die Auswahl immer wieder über „Kliniklisten“, die den Sozialdiensten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vorgegeben werden. Damit seien die Sozialdienste nicht frei, die wirklich am besten passende Klinik auszuwählen. Mit den Kliniklisten werde auch das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten unterlaufen. Zumal die Patienten, die ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben, immer wieder aus eigener Tasche draufzahlen oder die gesamte Reha vorfinanzieren müssen. Im Rahmen des BWKG-Indikators haben 30 % der Geschäftsführer angegeben, dass ihre Patienten zusätzlich zur gesetzlich vorgegebenen Zuzahlung noch Mehrkosten tragen müssen. „Das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten muss respektiert werden und darf nicht extra kosten“, so der Vorstandsvorsitzende.
Die zentralen Forderungen der Reha-Kliniken an die Politik fasst Piepenburg wie folgt zusammen:
Anlage: Positionspapier
Die Forderungen der BWKG wurden in einem Positionspapier zur Bundestagswahl zusammengefasst, das auch weiter Basis der politischen Forderungen sein wird.
Ihre Ansprechpartnerin:
Annette Baumer
Referentin für Presse und Politik
Tel.: 0711 25777-45, baumer@bwkg.de