23.05.2006

Krankenhäuser im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und aktiver Planung

BWKG: Land muss Vorschläge der Expertenkommission zügig aufgreifen

(Stuttgart, 23. Mai 2006) – Der heute vorgelegte Bericht der Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg“ wird die Basis der Krankenhauspolitik der kommenden Jahre sein, da ist sich der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Franz Weber sicher. Der Bericht gebe der Politik neben einem ordnungspolitischen Leitbild für die Krankenhauspolitik eine Vielzahl von konkreten Handlungsempfehlungen. Nun liege es am Land, die Vorschläge zügig aufzugreifen.

„Die Krankenhäuser im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und aktiver Planung - das wäre die passende Überschrift für den Bericht der Kommission“, so Weber. Unstrittig sei in der Kommission gewesen, dass die Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Krankenhausleistungen letztlich bei der öffentlichen Hand verbleiben müsse. Das Land müsse nun das Kunststück fertig bringen, mit einer aktiven Krankenhauspolitik den Rahmen so zu setzen, dass genug Raum für den Wettbewerb entstehe. Dies solle durch die Planung von weniger Details und die dafür umso intensiver und schneller erfolgen. So solle auf der einen Seite auf die Festlegung von Leistungsstufen verzichtet werden. Und die Krankenhausverbünde sollen leichter entscheiden können, an welchem Ort sie eine bestimmte Leistung anbieten möchten. Andererseits solle das Land konkrete Ziele - wie etwa eine Zentralisierung, wenn damit ein Zuwachs an Qualität verbunden ist - aktiv fördern.

Aus der Vielzahl an konkreten Handlungsempfehlungen hob der Vorstandsvorsitzende die folgenden fünf Punkte hervor:

1. Um die Krankenhäuser in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten und den Investitionsstau abzubauen, ist die Investitionsförderung weiter erforderlich. Außerdem soll ein Sonderbauprogramm aufgelegt werden, bei dem auch alternative Finanzierungsmethoden in Betracht gezogen werden. Sie vergrößern das Finanzierungsvolumen, fordern aber auch mehr Eigenbeteiligung der Krankenhäuser.
2. Zur Verbesserung der Notfallversorgung soll die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zusammengefasst werden und eine bessere Vergütungsstruktur gesucht werden.
3. Die ambulante Öffnung der Krankenhäuser wird als ein Ansatzpunkt gesehen, die Trennung zwischen den Sektoren zu überwinden, und soll weiter ausgebaut werden.
4. Den Krankenhäusern soll mehr unternehmerische Freiheit gegeben werden, indem organisatorische Vorschriften, wie die zur Krankenhausleitung, im Landeskrankenhausgesetz gestrichen werden (§ 33 LKHG Krankenhausbetriebsleitung).
5. Um die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhäuser zu ermöglichen, soll eine Harmonisierung von Steuer- und Gesundheitspolitik erfolgen. Bisher ist es beispielsweise so, dass Leistungen unterschiedlich besteuert werden, je nachdem ob sie vom Krankenhaus allein erbracht oder im Rahmen einer Kooperation erbracht werden.