09.09.2004

Kurzzeitpflege im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen

BWKG schließt Muster-Versorgungsvertrag zur Der Zeitgewinn macht maßgeschneiderte Lösungen für den Patienten möglich

(Stuttgart, 09.09.2004) Die Verweildauer im Krankenhaus ist schon in der Vergangenheit ganz erheblich zurückgegangen - von 12,3 Tagen im Jahr 1994 auf schätzungsweise 8,6 Tage im Jahr 2004 (- 29,8 %). Und dieser Trend wird sich mit der Einführung der fallbezogenen Vergütung auf Basis der DRG noch weiter verstärken. Problematisch ist dies, wenn der Patient zwar nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig ist, aber noch der Pflege oder der Rehabilitation bedarf.

Vor allem für die zunehmende Zahl an älteren Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht nach Hause entlassen werden kann, sei es wichtig, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, so der Verbandsdirektor der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Josef Siebig. „Durch die Kurzzeitpflege im Krankenhaus kann die Zeit gewonnen werden, die man braucht, um für jeden das richtige Pflegeheim oder die richtige Reha-Einrichtung zu finden.“

Nun ist es der BWKG gelungen, mit den Pflegekassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern einen Muster-Versorgungsvertrag abzuschließen, der eine effiziente Kurzzeitpflege von maximal vier Wochen im Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung ermöglicht. Dieser ist die Voraussetzung, dass die Pflegekassen eine Finanzierung der Pflege gewähren können. Einen besonderen Effizienzgewinn verspricht die erstmals vereinbarte Möglichkeit, die Pflegekräfte sowohl im Krankenhaus als auch in einer stationären Pflegeeinrichtung einsetzen zu können. Insbesondere konnte vereinbart werden, dass die Organisation der Nachtwache über die Sektorengrenzen hinweg durchgeführt werden kann.

Durch diese Flexibilität beim Personaleinsatz wird die Einrichtung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für ein Krankenhaus oder eine Reha-Einrichtung zu einer interessanten Option zur Abrundung ihres Angebots, so Siebig.