09.11.2018

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflege

Piepenburg: Aber Nachbesserungen für Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig

„Wir unterstützen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, weil damit die Pflege in den Krankenhäusern gestärkt wird. Allerdings ist schon heute klar, dass Nachbesserungen für die Krankenhäuser und Reha-Kliniken notwendig sind“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, zum Gesetz, das heute abschließend im Bundestag beraten wird. Die BWKG begrüßt ausdrücklich, dass zusätzliche Pflegestellen in den Krankenhäusern ab 2019 vollständig finanziert werden. Auch die Zusage, dass sämtliche künftige Kostensteigerungen in der Pflege bezahlt würden, sei positiv. Wichtig sei auch die Klarstellung des Gesetzgebers zur Finanzierung der Schlaganfallversorgung und der Geriatrischen Versorgung. Hier waren durch Urteile des Bundessozialgerichts erhebliche Unsicherheiten entstanden. Darüber hinaus schaffe die gesetzliche Festsetzung des Mehrleistungsabschlags Klarheit in einem bisher sehr konfliktbehafteten Bereich.

„Allerdings beziehen sich die Verbesserungen meist nur auf die Pflege, also rund 20% der Krankenhausbudgets. Für 80% der Budgets gibt es kaum Verbesserungen. Das überdurchschnittliche Lohn- und Preisniveau im Land bleibt beispielsweise auch weiterhin unberücksichtigt“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich, der gleichzeitig Landrat des Kreises Heilbronn ist. „Das ist eine schlechte Nachricht, vor allem wenn man bedenkt, dass schon jetzt fast 50% der Kliniken im Land Defizite haben, womit Baden-Württemberg im Bundesvergleich die rote Laterne hat“, so Piepenburg weiter. Verschärft wird die Situation durch die im PpSG vorgesehene starke Kürzung des Pflegezuschlags von 63 Mio. Euro pro Jahr auf rund 26 Mio. Euro. Dieses Geld fehle den Krankenhäusern nun für die Finanzierung von anderen Mitarbeitern wie beispielsweise Ärzten oder OP-Personal, aber auch für Sachausgaben. Verbesserungen seien nun erst wieder in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren möglich und müssten dringend angegangen werden. „Das Lohnniveau aller Beschäftigten muss bei der Bemessung der Krankenhausvergütungen endlich berücksichtigt werden“, fordert Piepenburg, nur so könne die bestehende strukturelle Unterfinanzierung angegangen werden.

Außerdem sähen die Krankenhäuser die immer weiter zunehmende Kontrollbürokratie mit Sorge. „Die darin erkennbare Misstrauenskultur muss überwunden werden. Sonst führen immer mehr Regeln, Ausnahmen, Überprüfungen und Sanktionen dazu, dass immer mehr Ressourcen für patientenferne Aufgaben aufgewendet werden müssen“, appelliert Piepenburg. Die Überprüfungen müssten mit Augenmaß durchgeführt werden.

„Dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es auch für die Reha-Kliniken: Sie kümmern sich sehr erfolgreich darum, dass Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, wieder arbeiten oder länger alleine daheim leben können. Ohne die Pflegekräfte in den Reha-Kliniken wäre dies nicht möglich. Deshalb müssen die Pflegekräfte in den Reha-Kliniken in die Pflegeförderung einbezogen werden. Wieder einmal wurden die Reha-Kliniken außen vor gelassen, wenn nicht sogar vergessen. Das ist sehr enttäuschend“, so Piepenburg.

„Die Behandlung in unserem Gesundheitssystem erfolgt heute Hand-in-Hand zwischen Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeheimen. Nur wenn die Pflege in allen Versorgungsbereichen gleichermaßen geschätzt und finanziert wird, kann die Behandlung und Versorgung der Patienten und Bewohner nachhaltig und sektorenübergreifend verbessert werden“, betont Piepenburg. Die Leistungen der Reha-Kliniken würden meist einhellig gelobt, die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen aber nicht angegangen.

„Für die medizinische Rehabilitation sind echte Verbesserungen zwingend notwendig“, unterstreicht Piepenburg. So warte der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ noch immer auf seine konkrete Umsetzung. Diese könne beispielsweise durch einen finanziellen Ausgleich zwischen der Kranken- und der Pflegeversicherung erfolgen. Das Ziel „Reha vor Rente“ könnte erreicht werden, wenn die weiterhin bestehende Budgetierung der Reha-Ausgaben der Rentenversicherung aufgehoben würde. Der Rechtsanspruch der Reha-Kliniken auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen ist überfällig. Es muss sichergestellt werden, dass die Kliniken ihre Investitionskosten ebenso wie die regional überdurchschnittlichen Lohnkosten und das notwendige Pflegepersonal finanzieren können.