Einwag: Regionale Besonderheiten müssen berücksichtigt werden
Der aktuell vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung enthält wichtige Weichenstellungen für die Zukunft der medizinischen Rehabilitation. Damit werden teilweise langjährige Forderungen der Reha-Kliniken aufgegriffen.
„Ganz wichtig ist, dass mit dem Gesetz die Verbindlichkeit der ärztlichen Verordnung von medizinischer Rehabilitation deutlich gestärkt werden soll. Das fordern wir schon lange, denn der behandelnde Arzt kennt den Patienten und seinen individuellen Behandlungsbedarf ja am besten“, so der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Matthias Einwag. Deshalb sei es richtig, dass die Krankenkassen künftig nur noch in Ausnahmefällen vom ärztlichen Votum abweichen dürfen.
„Außerdem soll das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten gestärkt werden. Denn wenn ein Patient künftig eine andere Klinik auswählt als von seiner Krankenkasse vorgeschlagen, soll er nur noch die Hälfte der dadurch verursachten Kostensteigerungen bezahlen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht ausreichend“, erläutert Einwag. Wenn eine Reha-Klinik einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung hat, sollten die Patienten diese ohne Zuzahlung auswählen können.
Die Reha-Kliniken begrüßen, dass die Vergütungen stärker von den erbrachten Leistungen und den tariflichen Personalkosten abhängen sollen. „Allerdings müssen in Baden-Württemberg auch die überdurchschnittlichen Löhne bezahlt werden, die es in einem Hochlohnland einfach gibt“, so Einwag weiter. Daher müsse es in den im Gesetz vorgesehenen Bundesvereinbarungen zur Vergütung unbedingt Öffnungsklauseln für regionale Besonderheiten geben. „Wir hoffen, dass mit dem Gesetz die dringend notwendige Verbesserung der Finanzlage der Kliniken möglich wird“, betont Einwag. Nach der Frühjahrsumfrage der BWKG hatten 41% der Reha-Kliniken im Südwesten das Jahr 2018 mit einem Defizit abgeschlossen (BWKG-Indikator 1/2019).