09.04.2024

Zumeldung zur Pressemitteilung des Staatsministeriums: 248 Millionen Euro für Krankenhäuser

Scheffold: Land setzt mit Bauprogramm ein positives Signal und Strukturwandel der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft setzt sich fort

(Stuttgart, 09.04.2024) - „Das jetzt beschlossene Jahreskrankenhausbauprogramm 2024 mit einem Volumen von 248 Millionen Euro ist ein wichtiges und positives Signal – das Land steht zu seiner Verantwortung für die Krankenhäuser“, bewertet der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, den heutigen Beschluss des Ministerrats. Positiv sei, dass Baden-Württemberg bei der Investitionsförderung mehr tue als andere Bundesländer. Es sei aber dringend erforderlich, dass das Land die Fördermittel in den kommenden Jahren deutlich aufstocke, um die gesetzlich zugesagte vollständige Finanzierung aller bedarfsgerechten Investitionen zu erreichen. „Wir gehen aufgrund von aktuellen Kalkulationen von einem jährlichen Investitionsbedarf für Baden-Württemberg zwischen 800 und 850 Mio. EUR aus. Hier besteht also noch deutlicher Nachholbedarf“, so Scheffold. Neben der Bestandssicherung und der Förderung des Strukturwandels sei es dringend erforderlich, auch Kostensteigerungen, etwa bei den Baupreisen, zu finanzieren und die Pauschalförderung, mit der kleine Baumaßnahmen oder Investitionen in neue medizinische Geräte finanziert werden, zu erhöhen.

„Die mit dem Bauprogramm und den beiden Krankenhausstrukturfonds finanzierten Projekte zeigen eindrucksvoll, dass sich der Strukturwandel der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft Schritt für Schritt fortsetzt“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende weiter und verweist auf die Homepage zum Strukturwandel, die die BWKG zur Verfügung stellt: www.krankenhausstrukturwandel-bw.de.

„Mit großer Sorge sehen wir die immer größer werdenden Defizite der Krankenhäuser aufgrund steigender Betriebskosten bei Personal- und Sachkosten. Aber auch die Bauzinsen bereiten zunehmend Probleme. Mit dieser Entwicklung dürfen die Krankenhäuser nicht allein gelassen werden. Wenn der Bundesgesetzgeber seiner Finanzierungspflicht nicht nachkommt, muss das Land einspringen“, so Scheffold.